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Allgemeine Geschäftsbedingungen

in-manas: intelligent management solutions GmbH

 1. Grundsätzliches und Geltungsbereich​

1.1.

1.2.

1.3.

1.4.

1.5.

Die Gründer der in-manas: intelligent management solutions GmbH, FN 456942 z, Bienerstrasse 4, 6020 Innsbruck (im Folgenden „in-manas“) können auf langjährige Unternehmensberatungs- und Trainingserfahrung zurückgreifen. in-manas hat eine digitale Managementplattform geschaffen, die Unternehmen den Zugriff auf eine Vielzahl ausgewählter Management-Tools und auf relevantes (Management-)Wissen zum Zwecke der Nutzung für das eigene Unternehmen ermöglicht. Der Zugang des Kunden zu dieser Managementplattform erfolgt webbasiert mittels einer Software-als-Service Lösung (die digitale Managementplattform und die Software gemeinsam im Folgenden „in-manas Softwarelösung“ genannt). Die Software wird bei Bestellung für eine bestimmte Zeit lizenziert und in einem spezialisierten Rechenzentrum betrieben. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen des in-manas Programms näher erläutert sowie die Vertragsbedingungen und -obliegen-heiten seitens des Vertragspartners und in-manas definiert.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Angebote, Produkte, Leistungen und Lizenzierungen von Softwarelösungen durch in-manas an den Vertragspartner (im Fol-genden „Kunde“) (in-manas und der Kunde gemeinsam „Vertragsparteien“), insbesondere für die Lizenzierung der in-manas Software Lösung durch in-manas an den Kunden und deren Nutzung durch den Kunden. Sie sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie gelten insbesondere auch für eine unentgeltliche Nutzung der in-manas Softwarelösung während einer kostenlosen Testphase.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages mit in-manas, selbst wenn sie auf einer Bestellung oder auf anderen Dokumenten des Kunden aufscheinen oder erwähnt werden. Abändernden oder ergänzenden Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

in-manas schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, Unternehmer im vorstehenden Sinn zu sein.

 in-manas hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsumschreibung auf den Internetseiten von in-manas jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Der Kunde wird auf Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen via Homepage und per Email hingewiesen. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit in-manas binnen 30 Tagen seit Zugang des Änderungshinweises kündigen, ansonsten die Änderungen mit deren Bekanntgabe Anwendung finden.

2. Angebot und Vertragsabschluss - EULA​​

2.1.

2.2.

Ein Vertrag zwischen in-manas und dem Kunden kommt - im Regelfall, sollte sich aus dem konkreten Verhandlungsprozess mit einem Kunden nichts anderes ergeben – durch eine Bestellung des Kunden aufgrund eines von in-manas erstellten Angebotes zustande. Mit Annahme des Angebotes durch den Kunden kommt ein Lizenzvertrag über die Nutzung der in-manas Softwarelösung zwischen in-manas und dem Kunden zustande, dem diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zugrunde liegen. Aus Gründen der Dokumentation stellt in-manas nach Annahme des Angebotes zusätzlich eine Auftragsbestätigung aus, die sowohl von dem Kunden als auch in-manas unterfertigt wird.

Zwingende Voraussetzung für die Nutzung der in-manas Softwarelösung ist weiters, dass der Kunde sowie jeder User des Kunden mit in-manas eine Nutzer-Vereinbarung gemäß Anlage 2.2 (im Folgen-den „EULA“) abschließt, mit der die Rechte und Pflichten jedes Nutzers der in-manas Softwarelösung geregelt werden.

3. Zusammenarbeit – Ansprechpartner

3.1.

Der diesen Vertrag für den Kunden abschließende Mitarbeiter des Kunden steht in-manas als Ansprechpartner zur Verfügung, solange von dem Kunden nicht ausdrücklich ein anderer Ansprechpartner benannt worden ist. Der jeweils bei dem Kunden bestehende Ansprechpartner wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind in-manas unverzüglich mitzuteilen.

4. Vertragsgegenstand: in-manas Software Lösung

4.1.

4.2.

4.3.

4.4.

4.5.

4.6.

4.7.

4.8.

4.9.

4.10.

4.11.

4.12.

Bei der „in-manas Softwarelösung“ handelt es sich um eine von in-manas entwickelte urheberrechtlich geschützte Standard-Software, die nicht weiter adaptiert werden kann und darf, als vertraglich festgehalten. Der Umfang der von in-manas während der Vertragslaufzeit (nicht während einer kostenfreien Testphase) gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach der Benutzerdokumentation nach Maßgabe der Ziffer 4.2.

Die in-manas Softwarelösung ist eine digitale Lösungswelt, die dem Kunden – abhängig von dem im Einzelfall bestellten Leistungsumfang - Zugriff auf verschiedene Module und Funktionalitäten gibt, wie z.B.

  • Analysetools (Befragungsysteme und -logiken)

  • Kollaborationstools (z.B. Ideation, Recherche-Pinnwände,...)

  • ausgewählte Management-Tools,

  • relevantes (Management-)Wissen,

  • Entwicklungen rund um Trends- und Innovationen;

  • Funktionalität der mobilen App-Lösung.

Der Kunde erwirbt mit Vertragsabschluss eine Lizenz zur Nutzung der in-manas Softwarelösung im vereinbarten Ausmaß und Funktionsumfang. Der vereinbarte Funktionsumfang der dem Kunden bereitgestellten in-manas Softwarelösung ergibt sich aus dem vom Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses gewählten Leistungspakets, der mit in-manas allenfalls abgestimmten Benutzerdokumentation und der Auftragsbestätigung von in-manas.

Die in-manas Softwarelösung wird dem Kunden ausschließlich zur Nutzung im webbasierten Weg mittels Computerprogramme zur Darstellung von Webseiten im World Wide Web zur Verfügung gestellt. Zum Zweck der Zurverfügungstellung der in-manas Softwarelösung an den Kunden bedient sich in-manas der Dienstleistungen Dritter (im Folgenden „Dienstleister“ genannt). Sowohl die in-manas Softwarelösung als auch die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der in-manas Softwarelösung gespeicherten Daten werden auf den Systemen des Dienstleisters verarbeitet. Die in-manas 3 Softwarelösung wird darüber hinaus nicht auf einem Datenträger oder in einer anderen Art zur Verfügung gestellt (es ist daher zB keine lokale Installation der in-manas Softwarelösung möglich).

Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzierte Softwarelösung innerhalb der ersten 14 Tage ab Bereitstellung in Bezug auf ihre Funktionalitäten zu prüfen und sämtliche für seinen Anwendungsfall relevanten Funktionen zu testen und die relevanten Einstellungen vorzunehmen. Innerhalb dieser ersten 14 Tage kann der Kunde – unabhängig davon, ob es sich um einen befristet oder unbefristet abgeschlossenen Lizenzvertrag handelt – jederzeit von dem mit in-manas abgeschlossenen Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern kein Rücktritt erfolgt, gilt die lizenzierte Softwarelösung durch den Kunden als mängelfrei genehmigt und läuft der mit in-manas abgeschlossene Vertrag bis zu einer entsprechenden Beendigung. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, innerhalb dieser ersten 14 Tage Kopien oder Screenshots der Software oder einzelner Elemente daraus für eigene oder fremde Zwecke anzufertigen oder sonst auf irgendeine Weise zu nutzen.

Im Einzelfall kann in-manas dem Kunden Zugang zu der in-manas Softwarelösung im Rahmen einer kostenlosen Testphase gewähren. Während einer für den Kunden kostenfreien Testphase behält sich in-manas das Recht vor, die in-manas Softwarelösung nur in einem eingeschränkten Funktionsumfang zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dient dazu, den Kunden mit dem Aufbau und der Systematik der in-manas Softwarelösung vertraut zu machen. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, in der Testphase Kopien oder Screenshots der Software oder einzelner Elemente daraus für eigene oder fremde Zwecke anzufertigen oder sonst auf irgendeine Weise zu nutzen.  

Die dem Kunden bereitgestellte in-manas Softwarelösung steht vorbehaltlich erforderlicher Wartungszeiten grundsätzlich an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit beträgt 95 % im Jahresmittel. Während der übrigen Zeiten („Wartungszeiten“) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein. Für diese Zeiten besteht kein Anspruch auf Preisminderung durch den Kunden. in-manas behält sich vor, Zeit und Dauer der Wartungszeiten festzulegen. Wenn Wartungsarbeiten erforderlich werden, wird in-manas den Kunden hierüber soweit möglich rechtzeitig per E-Mail oder durch Information auf der in-manas-Homepage informieren. Aus Unterbrechungen der Betriebszeit, die nicht von in-manas zu vertreten sind (bspw. Stromausfälle), kann keine Haftung von in-manas abgeleitet werden.

in-manas bzw. seine Vertragspartner setzen Firewalls ein, um so unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden zu verhindern bzw. zu unterbinden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichem und technischem Aufwand möglich ist. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Zugriffen oder Daten nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist in-manas berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. in-manas wird den Kunden hiervon unterrichten. Für einen hieraus möglicherweise entstehenden Schaden des Kunden haftet in-manas nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von in-manas, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von in-manas.

in-manas übernimmt die generelle Wartung und Weiterentwicklung der Vertragssoftware, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Die mit einer generellen Wartung/Weiterentwicklung einhergehenden Änderungen der Software werden im Rahmen eines allg. Weiterentwicklungs-Programms vorgenommen und orientieren sich an Kundenbedürfnissen, die eine Mehrzahl der Unternehmen betreffen. in-manas ist berechtigt, die konkrete Ausgestaltung der Software zu verändern und weiterzuentwickeln, so lange die relevanten Eigenschaften gewahrt bleiben. Kundenindividuelle Anpassungen sind in diesem Weiterentwicklungsprogramm nicht möglich und müssen separat vereinbart werden.

in-manas wird dem Kunden weitere individuelle Wartungs- und Supportleistungen in dem gemäß dem gewählten Tarifpaket entsprechenden Umfang und zeitlichen Rahmen erbringen. Der genaue Inhalt dieser individuellen Supportleistungen ergibt sich aus dem von dem Kunden gewählten Tarifpaket und der Auftragsbestätigung von in-manas.

Sofern eine von in-manas entwickelte Erweiterung in dem vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählten Leistungspaket nicht bereits ausdrücklich enthalten ist, behält sich in-manas vor, dem Kunden die Nutzung dieser Erweiterung nur gegen Leistung einer gesonderten Vergütung zu ermöglichen. Soweit in-manas während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der in-manas Softwarelösung bereitstellt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diese.

Sofern der Kunde das Modul „Trend Labor “ der in-manas Softwarelösung verwendet, gelten die folgenden ergänzenden Regelungen:

4.12.1.

4.12.2.

Die durch das „Trend Labor“ generierten Informationen und Inhalte dürfen von dem Kunden ausschließlich für (i) unternehmensinterne Zwecke oder (ii) zum Zweck der Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber Vertragspartnern des Kunden verwendet werden. Eine Verwendung außerhalb dieser Zwecke (bspw. Veröffentlichung der generierten Informationen und Inhalte gegenüber Dritten oder deren unentgeltliche Weitergabe in sonstiger Art und Weise) ist strikt untersagt.​

Die Berechtigung zur Einsicht und Nutzung der Industrie-Benchmarks zu Mega- und Makrotrends setzt voraus, dass eine Lizenz für das Modul „Trend Labor“ besteht und der Kunde sich damit einverstanden erklärt, dass in-manas seine eigenen Daten über Benchmarking (das sind: Bewertungen über die Relevanz von Mega- und Makrotrends) in anonymisierter Form für die Erstellung der Industrie-Benchmarks verwenden darf. Eine entsprechende Zustimmungserklärung muss vor der Nutzung der Industrie-Benchmarks abgegeben werden.

5. Nutzungsrechte

5.1.

5.2.

5.3.

5.4.

5.5.

5.6.

5.7.

5.8.

5.9.

in-manas bleibt Urheber des Werkes, einschließlich der zugehörigen Unterlagen und sonstigen erbrachten Leistungen (z.B. Computerprogramme). Diese urheberrechtlich geschützten Leistungen umfassen sämtliche Leistungen von in-manas, insbesondere jene betreffend Präsentationen wie zum Beispiel, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte. Auch einzelne Teile aus den vorgenannten Leistungen bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von in-manas und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden.

Das durch in-manas eingeräumte Recht zur Nutzung der in-manas Softwarelösung umfasst eine nicht exklusive, nicht übertragbare, örtlich unbeschränkte, entgeltliche, Nutzungslizenz im vereinbarten Funktionsumfang. Abhängig von der konkreten Einzelvereinbarung zwischen in-manas und dem Kunden kann dem Kunden auch das Recht zur Sublizenzvergabe eingeräumt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nur jene Nutzungsarten in Bezug auf die in-manas Softwarelösung, die zur Nutzung für das eigene Unternehmen des Kunden entsprechend der in Punkt 1. dieser Nutzungsbedingungen genannten Zwecke zwingend erforderlich sind. Alle weitergehenden Rechte in Bezug auf die in-manas Softwarelösung und seiner Bestandteile behält sich in-manas ausdrücklich vor.

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere das EULA auf die Nutzung der in-manas Softwarelösung durch den Kunden und dessen Mitarbeiter (und allenfalls durch dessen Vertragspartner) anwendbar.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen und insbesondere die überlassene in-manas Softwarelösung Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen (sofern dies nicht ausdrücklich abweichend mit in-manas vereinbart worden ist). Es ist weiter nicht gestattet, die überlassenen Leistungen und die überlassene Software an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von in-manas überlassenen Leistungen und Software selbst als Anbieter der in-manas-Softwarelösung aufzutreten, z.B. als digitale Managementplattform, oder zu sonstigen Zwecken die Software zur privaten oder gewerblichen Nutzung gegenüber Dritten zu nutzen (sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart worden ist). Die Verwendung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG bzw. § 189a Z8 UGB bedarf der vorherigen Zustimmung von in-manas.

in-manas ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates der in-manas Softwarelösung nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder dies ausdrücklich abweichend vereinbart wurde. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.

in-manas kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern, solange die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionalitäten im Wesentlichen gleichartig aufrechterhalten bleiben. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z.B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die relevanten Leistungsmerkmale, weiterhin erfüllt sind. in-manas wird den Kunden über die Änderung mindestens drei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

Der Kunde ist berechtigt, entsprechend der von ihm gewählten und mit in-manas vereinbarten Nutzeranzahl natürlichen Personen („Usern“) Zugang zu der in-manas Softwarelösung zu gewähren. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die vereinbarte Anzahl von Usern hinaus weiteren Personen die Nutzung der in-manas Softwarelösung zu ermöglichen. Die User werden vom Administrator des Kunden registriert. Die User dürfen auf der Plattform der in-manas Softwarelösung selbst Informationen eingeben oder verändern. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Registrierung und Nutzung durch die ausgewählten Personen den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht (z.B. Einverständniserklärungen sind vorhanden, datenschutzrechtlichen Vorschriften wird entsprochen, Hinweis auf Notwendigkeit, das EULA abzuschließen). in-manas kann für die Nichteinhaltung dieser nicht belangt werden und genießt in dieser Hinsicht auch Vertrauensschutz. Der Kunde verpflichtet sich, in-manas von etwaigen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung rechtlicher Anforderungen bei der Registrierung von Usern erhoben werden, freizustellen. Bei der Registrierung von Usern und der Verwendung der in-manas Softwarelösung ist das „fair use“ Prinzip und eine vertragsgemäße Verwendung einzuhalten. Unzulässig ist daher beispielsweise die Verwendung von Gruppenaccounts, um eine Teilnehmeranzahl über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus zu erhöhen, die Verwendung der Plattform als Massen – Datenspeicher oder der vorsätzliche Versuch, die Plattform außerhalb ihrer Konfigurierbarkeit zu verändern. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, in-manas umgehend hiervon zu informieren. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, bei der Wiederherstellung der vertragsgemäßen Verwendung aktiv und unmittelbar mitzuwirken, andernfalls in-manas zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.

in-manas ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der in-manas Softwarelösung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der in-manas Softwarelösung darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Im Fall eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde in-manas auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

Jegliche Weitergabe oder sonstige Überlassung der dem Kunden durch in-manas eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung von in-manas. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich auf die Nutzung der in-manas Softwarelösung einschließlich ihrer Inhalte für das eigene Unternehmen des Kunden in dem mit in-manas vereinbarten Ausmaß. Sofern nicht ausdrücklich abweichend mit in-manas vereinbart, ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet,

(i)

(ii)

(iii)

(iv)

mittels der in-manas Software oder deren Inhalte Beratungsleistungen gegenüber Dritten zu erbringen ,

die in-manas Software oder deren Inhalte zu nutzen, um selbst als Anbieter digitalen Managementplattform aufzutreten bzw. Dritte dabei zu unterstützen oder sonst die in-manas Softwarelösung für die Entwicklung von Produkten zu verwenden, die mit den Produkten und/oder Leistungen von in-manas in Wettbewerb stehen,

Dritten auf sonstige Weise die Nutzung der in-manas Software oder deren Inhalte zu ermöglichen, oder

zu sonstigen Zwecken die in-manas Software oder deren Inhalte zur privaten oder gewerblichen Nutzung gegenüber Dritten zu nutzen.

6. Pflichten des Kunden

6.1.

6.2.

6.3.

6.4.

6.5.

6.6.

6.7.

6.8.

6.9.

6.10.

6.11.

Die Systemvoraussetzungen (einschließlich geeigneter Internetverbindung und Hardware) für die Nutzung der in-manas Softwarelösung sind vom Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer über einen Internetanschluss, geeignete Soft- und Hardwareausstattung, einschließlich Routern und Datenkommunikationsmitteln gemäß den Bestimmungen unter www.in-manas.com einsehbaren Beschreibung „Systemvoraussetzungen“ verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen ist Aufgabe des Kunden und nicht Gegenstad des Softwarelizenzvertrages mit in-manas.

Für vom Kunden im Rahmen der Nutzung der in-manas Softwarelösung gespeicherte Dateien kann in-manas keine Überprüfung auf Virensicherheit oder Schädlichkeitspotential übernehmen. Der Kunde ist daher verpflichtet, selbst entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Der Kunde wird die ihm bzw. den von ihm benannten Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer (d.h. Nutzer über die vertraglich vereinbarte Nutzeranzahl hinaus bzw. Nutzer die nicht selbst registriert sind, sondern die Zugangsberechtigung anderer nutzen) weitergeben. Die Weitergabe von Zugangsdaten registrierter Nutzer an Dritte ist nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm benannten und im Rahmen der vertraglichen Berechtigung bevollmächtigen Nutzer zur Einhaltung dieser Bestimmungen zu verpflichten. Aus Sicherheitsgründen wird ein Zugang nach fünf Falscheingaben des Passworts gesperrt und ist nur durch den Administrator wieder aktivierbar.

Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen in-manas unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und in-manas bei der Fehlersuche aktiv unterstützen.

Bei der Nutzung der in-manas Softwarelösung sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften, insbesondere solche der Republik Österreich, beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte in die in-manas Softwarelösung einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung arbeits- und datenschutzrechtlicher Vorschriften und Vorschriften über Arbeitnehmer –Erfindungen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. in-manas überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf eventuelle Rechte Dritter. Behördlichen Anordnungen wird in-manas nach Information des Kunden – sofern zulässig – unmittelbar nachkommen.

Der Kunde verpflichtet sich, in-manas von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der vom Kunden, seinen Mitarbeitern oder von ihm benannten Nutzern eingestellten Daten und sonstigen Inhalten freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Dritter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen Ziffer 6.4.

Bei einem wesentlichen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit in-manas ist in-manas berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für Schäden, die in-manas durch die genannten Maßnahmen entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er in-manas gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich entgangenen Gewinns verpflichtet. Bei begründeter Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Rückzahlungsanspruch von bereits geleisteten Gebühren oder sonstigen Zahlungen.

Der Kunde hat in-manas weiters von Ansprüchen Dritter freizustellen und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, die diese wegen einer Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden geltend macht.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, seine Pflichten gemäß der „Zusatzvereinbarung Datenschutz“, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist, einzuhalten.

Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich. Für vom Kunden auf der Plattform gespeicherte Dateien übernimmt in-manas zudem keine Überprüfung auf Virensicherheit oder Schädlichkeitspotential.

Weiters treffen den Kunden die folgenden Pflichten:

6.11.1.

6.11.2.

6.11.3.

6.11.4.

6.11.5.

6.11.6.

6.11.7.

6.11.8.

6.11.9.

Der Kunde darf keine der geschützten Informationen von in-manas oder eines der geistigen Eigentumsrechte von in-manas in eigene Software oder andere Produkte oder Dienstleistungen übernehmen, anpassen oder integrieren. Daher dürfen insbesondere die urheberrechtlich geschützten Informationen von in-manas und die in-manas Softwarelösung nicht dekompiliert, disassembliert oder anderweitig rückentwickelt, introspektiert, rekonstruiert, nachgebildet oder mit irgendwelchen Mitteln verändert werden.

Der Kunde darf die in-manas Softwarelösung, den Code eines Drittanbieters oder den Mustercode (oder einen Teil davon) für Time Sharing, Hosting, Dienstanbieter nicht verteilen, verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verpachten oder verwenden oder auf andere Weise als Service externen Dritten zur Verfügung stellen (ausgenommen in-manas hat dem ausdrücklich zugestimmt).

Der Kunde darf keine Produktkennzeichnungen, Eigentums-, Urheberrechts-, Marken- oder andere Hinweise aus der in-manas Softwarelösung oder dem Code eines Drittanbietersentfernen.

Der Kunde darf Leistungsinformationen oder Analysen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benchmarks) aus welcher Quelle auch immer im Zusammenhang mit der in-manas Softwarelösung nicht öffentlich verbreiten.

Der Kunde darf die in-manas Softwarelösung nicht in einer Weise oder zu einem Zweck verwenden, welcher gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutzrechte oder Öffentlichkeitsrechte.

Der Kunde darf die in-manas Softwarelösung nicht vorsätzlich dazu verwenden, um Urheberrechtsverletzungen oder die Nutzung von urheberrechtsverletzenden Materialien zu fördern.

Der Kunde darf kein Equipment, Geräte, Software oder andere Mittel verwenden, welche dazu bestimmt sind, Formen von Produktschlüssel oder Kopierschutz, welche von in-ma-nas in Verbindung mit der Vertragssoftware verwendet werden, zu umgehen oder zu entfernen. Weiters darf der Kunde die in-manas Softwarelösung nicht zusammen mit einem Autorisierungscode, Produktschlüssel, einer Seriennummer oder einem anderen Kopierschutzgerät verwenden, welches nicht von in-manas bereitgestellt wird.

Der Kunde darf keine unautorisierten Produktschlüssel oder Keycodes verwenden oder Keycodes verteilen oder veröffentlichen, es sei denn, in-manas hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, welches mit einem der Produkte von in-manas in Wettbewerb steht.

6.12.

Sofern der Kunde von in-manas dazu berechtigt worden ist, an seine Vertragspartner Sublizenzrechte zur Nutzung der in-manas Softwarelösung zu vergeben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Sublizenznehmer (i) alle den Kunden gemäß diesen Bedingungen treffende Pflichten (insb. die Pflichten gemäß diesem Punkt 6.sowie gemäß Punkt 14.) so einhalten, als wären sie selbst Kunden von in-manas, (iii) die Regelungen zu den Immaterialgüterrechten von in-manas und dem Umfang der Nutzungsrechte gemäß Punkt 5. dieser Bedingungen beachten und (iii) vor Nutzung der in-manas Softwarelösung die Nutzervereinbarung mit in-manas abschließen bzw. dieser zustimmen.

​7. Lizenzgebühr

​7.1.

7.2.

7.3.

7.4.

7.5.

7.6.

7.7.

Für die Lizenzierung der in-manas Softwarelösung hat der Kunde Lizenzgebühren, wie im Angebot und der Auftragsbestätigung spezifiziert, zu bezahlen. Die Lizenzgebühr besteht aus einer jährlichen Basispauschale für die Bereitstellung der in-manas Softwarelösung in Abhängigkeit von der gewünschten Anzahl an in der Software abbildbaren Ebenen (z.B.: Geschäftsfelder, Länder) mit eigener Rechtestruktur sowie der definierten Leistungsfelder und der gewünschten Anzahl der User. Soweit in-manas auf Anforderung des Kunden weitere in der Bestellung und der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils bei in-manas gültigen Preise, die auf Anfrage mitgeteilt werden. Im Fall einer Vergabe von Sublizenzen durch den Kunden fallen weitere Gebühren an.

Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlungsfristen und –modalitäten in Bezug auf die Lizenzgebühr ergeben sich jeweils aus dem Angebot von in-manas, das dem Lizenzvertrag zugrunde liegt. Sollte darin keine entsprechende Regelung vorgesehen sein, gilt, dass bei fixen Vertragslaufzeiten mit Beauftragung 100% der für die Vertragslaufzeit anfallenden Lizenzgebühr zu bezahlen sind. Alle anderen Leistungen von in-manas (bspw. gesonderte Beratungs-, Wartungs- oder Supportleistungen) werden gesondert direkt nach Ableistung in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist für alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum.

in-manas behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise für Produkte und Dienstleistungen jederzeit insofern anzupassen, als dass diese von Preiserhöhungen bei Sublieferanten betroffen sind. Diese Preisveränderungen betreffen insbesondere den Anstieg von Materialpreisen, den Anstieg von Preisen auf Dienstleistungen, Veränderungen der Wechselkurse, Lohnveränderungen, staatlichen Interventionen, oder wenn es zu sonstigen vergleichbaren Umständen kommt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines in-manas zustehenden Betrages zurückzuhalten. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen in-manas wird ausgeschlossen, sofern die Forderungen des Kunden nicht anerkannt worden sind, unbestritten sind, oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Der Kunde kann seine Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von in-manas an Dritte abtreten.

Im Fall von befristeten Lizenzverträgen gilt, dass in-manas nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit das Recht hat, bei einer automatischen Verlängerung des Lizenzvertrages die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. in-manas wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

Der Kunde ist verpflichtet, die in-manas Softwarelösung nur für die mit in-manas vereinbarte Anzahl an Usern zu nutzen bzw. bereitzustellen. Die durch in-manas eingeräumte Lizenz entspricht dem Named-User Modell. Falls durch den Kunden mehr User als angegeben an der Plattform teilnehmenoder Maßnahmen zur Umgehung des Named-User Modells gesetzt werden (bspw. Gruppen-Accounts), ist in-manas berechtigt, die entsprechende Preisdifferenz für die erhöhte Preisstufe aufgrund der tatsächlichen Useranzahl rückwirkend ab dem Vertragsabschluss geltend zu machen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.

8. Verzug

8.1.

8.2.

8.3.

Für den Verzugsfall gelten unternehmerische Verzugszinsen im gesetzlichen Umfang als vereinbart (§ 456 UGB). in-manas behält sich das Recht vor, höhere Verzugszinsschäden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung von aushaftenden Forderungen verbundene Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahnspesen, Inkassogebühren oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

Während eines Zahlungsverzugs des Kunden mit einem Betrag, der nicht verhältnismäßig geringfügig ist, ist in-manas berechtigt, den Zugang zu der lizenzierten Software vorübergehend zu sperren. Endet der Zahlungsverzug des Kunden, stellt in-manas den Zugang zur Vertragssoftware wieder her. Der Zeitraum der Sperre verlängert den Anwendungszeitraum nicht.

Der Kunde bleibt im Falle einer Sperrung verpflichtet, die Lizenzgebühr zu zahlen. Zusätzlich zur Sperre ist in-manas berechtigt, den Vertrag unter gleichzeitiger, schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vorzeitig aufzulösen, wobei in-manas in diesem Fall berechtigt ist, vom Kunden die Hälfte des vom Kunden bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrages geschuldete Entgelt für den Zugang zur in-manas Softwarelösung zu begehren.

9. Gewährleistung

9.1.

9.2.

9.3.

9.4.

9.5.